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Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2014 19:48
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Lärmbelästigende Gartenarbeiten (insb. die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren,
Baumsägen mit Verbrennungsmotoren und Kreissägen aller Art) dürfen zu nachstehenden Zeiten durchgeführt werden:
- Montag–Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr
- an Samstagen von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen sind lärmbelästigende Gartenarbeiten ausnahmslos untersagt!
Quelle Gemeindespiegel